Ein Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug.
Es hilft, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden und dient als Beweismittel.
Wichtig sind detaillierte Notizen zu Mängeln, Zählerständen und der Anzahl übergebener Schlüssel.
Eine kostenlose Vorlage des Wohnungsübergabeprotokolls kannst du am Ende des Beitrags herunterladen.
Ein Wohnungsübergabeprotokoll sichert sowohl Mieter als auch Vermieter ab. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe und stellt sicher, dass bestehende Mängel bereits festgehalten werden. Dadurch können später keine unbegründeten Forderungen aufkommen.
Für Mieter ist es wichtig, weil:
Sie nicht für Schäden haften, die bereits vor dem Einzug vorhanden waren.
Es als Nachweis für die Rückzahlung der Kaution dient.
Es mögliche Streitigkeiten mit dem Vermieter verhindert.
Für Vermieter ist es wichtig, weil:
Es Schäden dokumentiert, die durch Mieter verursacht wurden.
Es als Beweismittel bei juristischen Auseinandersetzungen dient.
Es dazu beiträgt, den Zustand der Wohnung langfristig zu erhalten.
Ein vollständiges Protokoll sollte folgende Punkte enthalten:
Allgemeine Angaben:
Name und Anschrift von Mieter und Vermieter
Datum und Uhrzeit der Übergabe
Anwesende Personen (z. B. Zeugen, Hausverwaltung)
Zustand der Wohnung:
Wände (z. B. frisch gestrichen, Beschädigungen)
Fußböden (Teppich, Parkett, Fliesen – Kratzer oder Schäden)
Fenster und Türen (Schäden, Funktion der Schlösser)
Sanitäranlagen (Wasserhähne, Toilettenspülung, Dusche)
Elektrik (Lichtschalter, Steckdosen, Sicherungskasten)
Zählerstände:
Strom
Wasser
Heizung
Anzahl übergebener Schlüssel:
Haustür
Wohnungstür
Keller
Briefkasten
Garage
Dokumentation von Mängeln:
Alle sichtbaren Schäden mit Fotos belegen.
Falls Mängel bestehen, sollte die Behebung schriftlich vereinbart werden.
Unterschriften:
Beide Parteien sollten das Protokoll unterzeichnen.
Tipp: Eine detaillierte Wohnungsübergabeprotokoll-Vorlage kannst du kostenlos am Ende des Beitrags herunterladen.
Das Protokoll sollte immer nach dem vollständigen Auszug oder vor dem Einzug angefertigt werden. Idealerweise ist die Wohnung bereits leer, sodass Schäden besser sichtbar sind.
Was tun, wenn der Vermieter kein Protokoll möchte?
Falls der Vermieter kein Interesse an einem Übergabeprotokoll hat, kann der Mieter selbst eines anfertigen und von einem Zeugen unterschreiben lassen.
Fotos sind dabei ein wichtiges Hilfsmittel, um den Zustand der Wohnung zu dokumentieren.
Damit die Übergabe reibungslos verläuft, sollten folgende Punkte beachtet werden:
✔ Alle Möbel und persönlichen Gegenstände entfernt?
✔ Wohnung sauber hinterlassen?
✔ Schlüssel vollständig vorhanden?
✔ Mietvertrag prüfen: Sind Renovierungsarbeiten erforderlich?
Falls vertraglich vereinbart, kann es notwendig sein, Wände neu zu streichen.
Kleinere Schäden, die durch normale Abnutzung entstanden sind, muss der Mieter nicht ausbessern.
Reparaturen an Böden, Fenstern oder Sanitäranlagen sind meist Vermietersache.
Falls ein Schlüssel fehlt, kann der Vermieter verlangen, dass die gesamte Schließanlage ausgetauscht wird. Die Kosten trägt der Mieter, wenn ihn ein Verschulden trifft.
Falls der Mieter erst nach dem Einzug Schäden bemerkt, sollten diese dem Vermieter sofort schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die nachträglich festgestellt werden, können oft noch berücksichtigt werden.
Wenn der Vermieter die Kaution einbehält, sollte geprüft werden:
Sind die Forderungen berechtigt?
War der Schaden bereits im Übergabeprotokoll vermerkt?
Gibt es Beweise (Fotos, Zeugen)?
Falls keine Einigung möglich ist, kann ein Mieterschutzbund oder ein Anwalt helfen.
Ein Übergabeprotokoll ist auch beim Kauf einer Immobilie sinnvoll. Hierbei sollte Folgendes dokumentiert werden:
Ohne Protokoll kann es schwierig sein, Schäden eindeutig einer Partei zuzuordnen. Mieter riskieren, für Mängel zu haften, die sie nicht verursacht haben.
Änderungen sind nur möglich, wenn beide Parteien zustimmen. Nachträgliche Mängel sollten schriftlich nachgemeldet werden.
Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten das Dokument unterzeichnen. Falls ein Zeuge anwesend ist, kann dieser ebenfalls unterschreiben.
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