Neuer Tarif in der Gebäudereinigung fix: Löhne steigen ab 2025

Nach monatelangen Verhandlungen ist es nun endgültig: Die neuen Tarifbedingungen für die Gebäudereinigung treten ab 2025 in Kraft. Die zuständigen Gremien haben den Änderungen zugestimmt, was für rund 700.000 Beschäftigte in der Branche und für Gebäudereinigungsunternehmen klare Vorgaben in der Lohnabrechnung und für die zukünftige Planung bedeutet.

Die Verhandlungen zwischen der IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) wurden als besonders herausfordernd beschrieben, doch nun gibt es eine Einigung. Die neue Vereinbarung umfasst eine Laufzeit von zwei Jahren, in der die Löhne schrittweise steigen werden.

Branchen-Mindestlohn steigt um über 11 Prozent

Ab 2025 wird der Mindestlohn für Einsteiger (Lohngruppe 1) um insgesamt 11,1 Prozent erhöht. Diese Erhöhung soll für mehr Fairness und eine verbesserte Lebensqualität der Beschäftigten sorgen.

Details zur Erhöhung:

  • Ab 1. Januar 2025: Der Einstiegslohn steigt von 13,50 Euro auf 14,25 Euro pro Stunde.
  • Ab 1. Januar 2026: Ein weiteres Plus bringt den Mindestlohn für Lohngruppe 1 auf 15 Euro pro Stunde.


Für tarifgebundene Unternehmen gelten diese Löhne bereits ab dem 1. Januar 2025. Für nicht tarifgebundene Unternehmen tritt die gesetzliche Allgemeinverbindlichkeit der neuen Tarife erst ab dem 1. Februar 2025 in Kraft.

Löhne für Fachkräfte und Azubis steigen ebenfalls

Nicht nur der Mindestlohn für Einsteiger wird angepasst. Auch Fachkräfte und Auszubildende können sich auf eine höhere Vergütung freuen.

Fachkräfte:
Die Löhne für Fachkräfte in der Lohngruppe 6 steigen um insgesamt 10,2 Prozent:

  • Ab 1. Januar 2025: Von 16,70 Euro auf 17,65 Euro.
  • Ab 1. Januar 2026: Weitere Erhöhung auf 18,40 Euro.


Auszubildende:

Azubis profitieren ebenfalls von höheren Vergütungen. Die Anpassungen im Detail:

  • 1. Lehrjahr: Anstieg von 900 Euro auf 1.000 Euro.
  • 2. Lehrjahr: Erhöhung von 1.035 Euro auf 1.150 Euro.
  • 3. Lehrjahr: Von 1.200 Euro auf 1.300 Euro.

Details zu den neuen Lohngruppen

Die Erhöhungen betreffen alle Lohngruppen, sodass es in der gesamten Branche zu einer Verbesserung der Löhne kommt. Hier sind die neuen Stundenlöhne:

Lohngruppe
2025
Änderung 2024
2026
Änderung 2025
LG 1
14,25 Euro
5,55%
15,00 Euro
5,26%
LG 2
14,71 Euro
5,37%
15,46 Euro
5,09%
LG 3
15,20 Euro
5,19%
15,95 Euro
4,93%
15,91 Euro
4,95%
16,66 Euro
4,71%
LG 6
17,65 Euro
5,69%
18,40 Euro
4,25%
LG 7
18,64 Euro
5,37%
19,39 Euro
4,02%
LG 8
19,67 Euro
3,96%
20,42 Euro
3,81%
LG 9
20,89 Euro
3,72%
21,64 Euro
3,59%

Kein 13. Monatsgehalt - aber Verhandlungen ab 2025

In den Tarifverhandlungen konnte die Forderung nach einem 13. Monatsgehalt nicht durchgesetzt werden. Allerdings haben beide Parteien vereinbart, ab Ende 2025 Gespräche über die Einführung eines möglichen Gewerkschaftsbonus ab 2027 zu führen.

Ursprünglich forderten die Gewerkschaften eine Erhöhung des Mindestlohns um 22,2 Prozent auf 16,50 Euro. Doch diese Forderung konnte nicht realisiert werden. Stattdessen wurde die schrittweise Erhöhung beschlossen

Fazit: Mehr Lohn für Beschäftigte in der Gebäudereinigung

Die neuen Tarifbedingungen bieten eine deutliche Verbesserung der Löhne für alle Beschäftigten in der Gebäudereinigung, von Azubis bis zu Fachkräften. Ab 2025 steigen die Löhne, und ein weiteres Plus folgt 2026. Auch wenn die Forderung nach einem 13. Monatsgehalt zunächst nicht durchgesetzt werden konnte, stehen die Zeichen auf eine positive Entwicklung für die Branche. Die neuen Tarife bieten eine verlässliche Grundlage für eine nachhaltige Planung und eine faire Vergütung für alle Beschäftigten.

Quelle: Verordnung Bundesgesetzblatt vom 28.01.2025

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